Was ist REACH?

REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). REACH ist die neue Verordnung für die sichere Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe in der Europäischen Union (EU). Die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Verordnung hat folgende Hauptziele:
 
1. Mensch und Umwelt vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien
besser zu schützen. Die Industrie trägt dabei die Hauptverantwortung, die
Risikoabschätzung vorzunehmen.
2. Den freien Verkehr chemischer Stoffe innerhalb der EU ermöglichen
3. Wettbewerb und Innovation verbessern
4. Alternative Testmethoden zur Evaluation der Risiken fördern.

Stoffe in Erzeugnissen

Da die Schweiz weder EU-Mitglied noch Teil des EWR ist, sind es Chemikalien-Lieferanten in der EU/im EWR, aber auch dort ansässige Kunden von Schweizer Firmen, welche die mit REACH verbundenen Pflichten wahrnehmen müssen.
Erzeugnisse als solche sind nicht registrierungspflichtig. Darin enthaltene Stoffe müssen gemäss Artikel 7 Absatz 1 REACH nur dann registriert werden, wenn sie aus dem Erzeugnis absichtlich freigesetzt werden und wenn die jährliche Stoffmenge in den EU/EWR-Staaten insgesamt 1 Tonne pro Jahr und Hersteller oder Importeur übersteigt. Solange also aus  Erzeugnissen keine Stoffe absichtlich freigesetzt werden (z.B. Duftstoffe), bestehen keine Registrierungspflichten.

Mehr Informationen zu REACH finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit >>

REACH.pdf (38 K)
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