

Allgemeines
Alle Aufträge werden aufgrund der nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt.
Offerten
Unsere Offerten sind stets freibleibend.
Unsere Offerten erfolgen immer unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit unserer Lieferwerke.
Preis
Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. ab Lager Hünenberg, ausschliesslich Kosten für Verpackung u. Versand.
Lieferung
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, ohne jeden Abzug.
Mindestfaktura
Kleinbestellungen werden mit einem Mindestfaktura von CHF. 30.-- verrechnet.
Lieferzeit
Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfristen erfolgt unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Von uns nicht verschuldete Lieferverzögerungen berechtigen
den Besteller nicht zum Auftragsrückzug.
Abweichungen
Wir behalten uns Abweichungen gegenüber Massen und Abbildungen in unseren Prospekten und Katalogen vor.
Garantie
Wir übernehmen für die Dauer von 12 Monaten die Garantie für einwandfreies Funktionieren der gelieferten Erzeugnisse. Wir verpflichten uns, alle Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, raschmöglichst nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Für weitere direkte oder indirekte Schäden übernehmen wir keine Haftung. Die Garantiezeit beginnt bei Abgang der Lieferung ab Lager Hünenberg. Sie erlischt in vollem Umfang, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnützung, mangelhafter Wartung, übermässiger Beanspruchung, unsachgemässer Behandlung oder anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag in unserem Eigentum. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung sowie Zahlung ist Zug. Diese Bedingungen unterstehen schweizerischem Recht.
Hünenberg, im September 2009